Veranstaltungen
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Gemeindeversammlung
Ordentliche Versammlung der Einwohnergemeinde
Montag, 16. Juni 2025 – 20.00 Uhr im «Buesu Saal» des Schulhauses Busswil b.M.
Traktanden
- Jahresrechnung 2024
Beratung und Genehmigung, Kenntnisnahme des Datenschutzberichtes - Verpflichtungskredit Nachführung Generelle Entwässerungsplanung (GEP)
- Gebührentarif über die Feuerungskontrolle in der Gemeinde Busswil b.M.; Aufhebung
- Orientierungen
- Verschiedenes
Die Unterlagen zu den Geschäften liegen in der Gemeindeverwaltung wie folgt zur Einsichtnahme auf:
- zu allen Traktanden: während 30 Tagen vor der Gemeindeversammlung
Beschwerden gegen Versammlungsbeschlüsse sind innert 30 Tagen (in Wahlsachen innert 10 Tagen) nach der Versammlung schriftlich und begründet beim Regierungsstatthalteramt Oberaargau einzureichen (Art. 63ff Verwaltungsrechtspflegegesetz VRPG). Die Verletzung von Zuständigkeits- und Verfahrensvorschriften ist sofort zu beanstanden (Artikel 49a Gemeindegesetz GG; Rügepflicht). Wer rechtzeitige Rügen pflichtwidrig unterlassen hat, kann gegen Wahlen und Beschlüsse nachträglich nicht mehr Beschwerde führen.
Zu dieser Versammlung sind alle in Gemeindeangelegenheiten stimmberechtigten Gemeindebürgerinnen und -bürger freundlich eingeladen.
Protokollgenehmigung
Das Protokoll der Gemeindeversammlung vom 16. Juni 2025 liegt gemäss Art. 49 OgR während 20 Tagen, d.h. vom 30. Juni 2025 bis am 21. Juli 2025, in der Gemeindeverwaltung Busswil b.M. öffentlich zur Einsichtnahme auf und kann auf der Website www.busswil-bm.ch heruntergeladen werden.
Allfällige Einsprachen sind während der Auflagefrist schriftlich und begründet beim Gemeinderat Busswil b.M. einzureichen.
Busswil b.M., 29. April 2025 Der Gemeinderat
DateienEinladung & Erläuterungen - Jahresrechnung 2024
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Gemeindeversammlung
Montag, 2. Dezember 2024, 20.00 Uhr im "Buesu-Saal" des Schulhauses Busswil b.M.
Traktanden
- Übergabe des Bürgerbriefes an den Jungbürger
- Budget 2025
Genehmigung der Steueranlagen und des Budgets, Kenntnisnahme der Ergebnisse des Finanzplanes - Wahlen
- Wahl des Vizepräsidenten bzw. der Vizepräsidentin
- Ersatzwahl in den Gemeinderat
- Orientierungen des Gemeinderates
- Stand Wasserversorgung
- Ressortberichte durch Gemeinderatsmitglieder
- Verschiedenes
Die Unterlagen zu den Geschäften liegen 10 Tage vor der Gemeindeversammlung in der Gemeindeverwaltung öffentlich zur Einsichtnahme auf.
Beschwerden gegen Versammlungsbeschlüsse sind innert 30 Tagen (in Wahlsachen innert 10 Tagen) nach der Versammlung schriftlich und begründet beim Regierungsstatthalteramt Oberaargau einzureichen (Art. 63ff Verwaltungsrechtspflegegesetz VRPG). Die Verletzung von Zuständigkeits- und Verfahrensvorschriften ist sofort zu beanstanden (Artikel 49a Gemeindegesetz GG; Rügepflicht). Wer rechtzeitige Rügen pflichtwidrig unterlassen hat, kann gegen Wahlen und Beschlüsse nachträglich nicht mehr Beschwerde führen.
Zu dieser Versammlung sind alle in Gemeindeangelegenheiten stimmberechtigten Gemeindebürgerinnen und -bürger freundlich eingeladen.
Protokollgenehmigung
Das Protokoll der Gemeindeversammlung vom 2. Dezember 2024 liegt gemäss Art. 49 OgR während 20 Tagen, d.h. vom 9. Dezember 2024 bis am 07. Januar 2025, in der Gemeindeverwaltung Busswil b.M. öffentlich zur Einsichtnahme auf und kann auf der Website www.busswil-bm.ch heruntergeladen werden.
Allfällige Einsprachen sind während der Auflagefrist schriftlich und begründet beim Gemeinderat Busswil b.M. einzureichen.
Busswil b.M., 21. Oktober 2024
Der Gemeinderat
DateienEinladung & Erläuterungen
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